Nach der Fachschulordnung (FSO) ist für die Ausbildung an der Staatlichen Fachschule in Neumarkt i.d.OPf. folgendes nachzuweisen:
oder:
Geeigneten Bewerbern/-innen (z. B. FH- bzw. TU-Abbrecher mit Berufsausbildung und Berufspraxis) kann nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden.
Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz möglich.
Schulgebühren werden zurzeit nicht erhoben.
Medienpauschale wird jährlich ermittelt.
An der Staatl. Technikerschule Neumarkt i.d.OPf. werden in den drei Bereichen:
qualifizierte Fachkräfte nach den Aufnahmebedingungen angenommen.
Nähere Informationen zu den Zulassungsberufen und Anfragen zu den vielfältigen Berufsbildern beantworten Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Fachbereiche.
Bei uns zum Staatlich geprüften Techniker werden ist die richtige Wahl!
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