Anmeldung

two people shaking hands

Aufnahmebedingungen

Nach der Fachschulordnung (FSO) ist für die Ausbildung an den Staatlichen Technikerschulen Neumarkt i.d.OPf. folgendes nachzuweisen:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
  • Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.

oder:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
  • eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Geeigneten Bewerbern/-innen (z. B. FH- bzw. TU-Abbrecher mit Berufsausbildung und Berufspraxis) kann nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden.

Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz möglich. Schulgebühren werden zurzeit nicht erhoben. Die Medienpauschale wird jährlich ermittelt.

Zulassungsberufe

An den Staatlichen Technikerschulen Neumarkt i.d.OPf. werden in den Fachbereichen:

  • Bautechnik – Energiesparendes Bauen,
  • Elektro- und Informationstechnik – Smart Energy und
  • Maschinenbautechnik – Smart Factory
  • Künstliche Intelligenz

qualifizierte Fachkräfte nach den Aufnahmebedingungen aufgenommen.

Nähere Informationen zu den Zulassungsberufen und Anfragen zu den vielfältigen Berufsbildern beantworten Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Fachbereiche.

oder

seven construction workers standing on white field
man wearing eyeglasses and blue shirt inside coffee shop

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