Nach der Fachschulordnung (FSO) ist für die Ausbildung an den Staatlichen Technikerschulen Neumarkt i.d.OPf. folgendes nachzuweisen:
oder:
Geeigneten Bewerbern/-innen (z. B. FH- bzw. TU-Abbrecher mit Berufsausbildung und Berufspraxis) kann nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden.
Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz möglich. Schulgebühren werden zurzeit nicht erhoben. Die Medienpauschale wird jährlich ermittelt.
An den Staatlichen Technikerschulen Neumarkt i.d.OPf. werden in den Fachbereichen:
qualifizierte Fachkräfte nach den Aufnahmebedingungen aufgenommen.
Nähere Informationen zu den Zulassungsberufen und Anfragen zu den vielfältigen Berufsbildern beantworten Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Fachbereiche.
oder